Unser Anspruch
Ihr Vertrauen dem Büro PBS architekten gegenüber ermöglicht es uns, in unserer Stadt und deren Umgebung Zeichen der Fachkompetenz und Zuverlässigkeit zu setzen, da wir in der Lage sind, Ihnen nicht nur ein schlüssiges Planungskonzept, sondern auch eine kreative und mutige, dabei jedoch solide und kostenbewusste Lösung zu bieten
- wir beraten Sie im Rahmen der Kontaktaufnahme auch kostenneutral und unverbindlich.
- wir betreuen Sie bei der Finanzierung von Bauvorhaben mit Fördermitteln des Landes Berlin, der IBB bzw. der Landesbank Berlin.
- wir planen für Sie dem aktuellen Stand der Technik entsprechend, unter Einbeziehung ökologischer und ökonomischer Belange.
- wir erstellen für Sie Planungskonzepte als Entscheidungshilfe beim möglichen Einsatz alternativer Technologien.
- wir betreuen für Sie die Projekte während der Ausführungsphase.
- wir übernehmen für Sie die Aufgaben der Projektsteuerung, des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators sowie des Facility Managements.
Wir bieten an, ein Bauvorhaben durch sämtliche 9 Leistungsphasen der HOAI zu führen. Das beginnt bei der Grundlagenermittlung und endet bei der abschließenden Gebäudedokumentation.
Unser Leistungsspektrum umfasst alle Leistungsphasen der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). In der Bauplanungsphase übernehmen wir folgende Aufgaben:
- Durchführung von Voruntersuchungen und Gesamtkonzeptentwicklungen
- Vorentwurfs- und Entwurfsplanungen und deren zeichnerische Umsetzung
- Abstimmung mit Ämtern, Senatsverwaltungen und Baubehörden
- Raumbucherstellung
Kostenplanung nach DIN 276 - Genehmigungsplanungen und Einholen der erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen
- Erstellen der Ausführungsplanung
- Massenermittlungen
- Aufstellen von Leistungsverzeichnissen und Koordinierung der Leistungen aller am Bau beteiligten Fachingenieure
- Angebotsprüfung, Erarbeitung von Preisspiegeln und Mitwirken bei der Auftragsvergabe
Vorgaben aus der Planung eines Projektes in Bezug auf Architektur, Funktionen und Kostenansatz sind im Rahmen der Bauüberwachung qualifiziert und stringent umzusetzen.
Als „Sachwalter des Bauherrn“ übernimmt sie vorrangig die Überwachung und Überprüfung der zu erbringenden Leistungen der beauftragten Auftragnehmer, koordiniert die Gewerke und sonstige Beteiligte (Planer, Behörden etc.) und steht in direktem Kontakt mit dem Bauherrn zur Klärung technischer Fragen.
In der Bauüberwachung übernehmen wir folgende Aufgaben:
- Koordination und Überwachung der ausgeführten Arbeiten auf der Baustelle
- Überprüfung der Bauausführungen in Bezug auf Qualität
- Aufstellen und Durchsetzen des Terminplans in Bezug auf eine termingerechte Ausführung
- Überprüfung und Kontrolle der Materiallieferungen auf Übereinstimmung der ausgeschriebenen und beauftragten Einbaumaterialien
- Erstellung von Aufmaßen zur Abrechnung
- Überwachung und Einhaltung von behördlichen Auflagen
- Kostenkontrolle nach DIN 276
Bei der Planung und Realisierung von Bauprojekten verbleiben für den Bauherrn, unabhängig von den beauftragten Leistungen bei Architekten, Gutachtern und Baufirmen, eine Fülle an Aufgaben, Erfordernissen und Leistungen, deren konsequente Wahrnehmung und Erfüllung für den Projekterfolg unerlässlich sind.
Die wachsenden Anforderungen in Hinsicht auf Qualitäten, Kosten und Termine haben zu der Entwicklung geführt, dass Bauherren ab einer bestimmten Größenordnung des Projekts die notwendigen Steuerungsleistungen nicht mehr komplett wahrnehmen können.
Die Projektsteuerung ist das Kernstück eines professionellen Baumanagements im Bauwesen. Sie ermöglicht es, die Prozesse in der Projektarbeit so zu führen, dass die Projektziele erreicht werden können. Die Maßnahmen zur Qualitätsförderung dienen dazu, diese Prozesse laufend zu verbessern
Wir übernehmen für Sie die Projektsteuerung und damit die Übernahme von delegierbaren Auftraggeberfunktionen, wie z.B.:
- Erstellen und Koordinieren des Programms für das Gesamtprojekt
- Aufstellen und Überwachen von Organisation-, Termin- und Zahlungsplänen bezogen auf Projekt und Projektbeteiligte
- Laufendes Informieren des Auftraggebers über die Projektabwicklung und rechtzeitiges Herbeiführen von Entscheidungen des Auftraggebers
Vorbeugender Brandschutz ist der Überbegriff für alle Maßnahmen, die im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindern beziehungsweise einschränken. Die baulichen Maßnahmen beispielsweise in Gebäuden sind sehr vielfältig und erstrecken sich von den verwendeten Baustoffen und Bauteilen, geregelt in DIN 4102 und ENV 1992-1-2, über die Fluchtwegplanung hin zu Löschanlagen in Gebäuden.
Sinnvolle, schon in der Planungsphase effiziente Maßnahmen des Vorbeugenden Brandschutzes können die Auswirkungen eines Brandes erheblich mindern. Als Grundsatz und Zielstellung gilt der Personen- und Sachschutz wie auch die Gewährleistung der Sicherheit des Gebäudes in Bezug auf Betrieb und Funktion.
Ein Brandschutzkonzept legt fest, welche Maßnahmen mit welcher Priorität zu treffen sind. Es muss von Behörden, Bauherrn, Betreibern und Versicherern akzeptiert werden und sollte ein ausgewogenes Kosten- und Nutzenverhältnis aufweisen.
Unsere Leistungen:
- Beratung vorbeugender Brandschutz
- Erstellung von schutzzielorientierten Brandschutzkonzepten
- Brandschutztechnische Fachplanung und Ausschreibung
- Brandschutztechnische Fachbauleitung
- Erstellen von Feuerwehrplänen, Feuerwehrlaufkarten und Rettungsplänen
Sanierungsmaßnahmen mit Umgang von Asbesthaltigen Materialien wie auch künstlichen Mineralfasern obliegen den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) und erfordern eine kompetente Begleitung und Aufsicht der Maßnahmen.
Die TRGS 519 regelt Asbestsanierungen, wie z.B. die Demontage von asbesthaltigen Dachbelägen, Verkleidungen an Fassaden, haustechnischen Rohrleitungen, Trennwandkonstruktionen, Bodenbeläge, Brandschutzverkleidungen und Dichtstoffe.
Die TRGS 521 regelt den Umgang mit künst-lichen Mineralfasern (KMF), wie z.B. der Demontage von KMF als Isolierung von haustechnischen Leitungen und Dämmmaterialien in leichten abgehängten Deckenkonstruktionen und Akustikmaterialien.
Unter Beachtung der einschlägigen Regelwerke beraten wir den Bauherrn und zeigen Konzepte auf zur Sanierung mit notwendigen Schutzmaßnahmen und Einhaltung / Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften (GefStoffV).
Seit 1. Juli 1998 gilt die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV). Nach § 4 BaustellV haben Bauherren als Veranlasser eines Bauvorhabens, für eine wesentliche Verbesserung von Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen zu sorgen und die Maßnahmen nach § 2 und § 3 Abs. 1 BaustellV zu veranlassen.
Als ausgebildeter Koordinator gemäß der RAB 30 verfügen wir über ausreichende baufachliche-, arbeitsschutzfachliche- und Koordinatorenkenntnisse wie auch über Erfahrungen mit Errichtung, Änderung und Abbruch von Bauvorhaben.
Unsere Leistungen:
- Beratung über die sicherheitstechnischen Belange in der Planungs- und Ausführungsphase
- Übernahme der notwendigen Vorankündigungen
- Klären sicherheitsrelevanter Belange zwischen den am Bau Beteiligten
- Ausarbeiten des SiGePlans mit den anzuwendenden Arbeitsschutzbestimmungen / Sicherheitsmaßnahmen
- laufende Kontrolle der Einhaltung des SiGePlan und Aktualisierung des SiGe-Plans am Baufortschritt
- Durchführen von Sicherheitsbegehungen
- Protokollieren der sicherheitsrelevanten Mängel und Hinwirken auf Beseitigung der Mängel